Nachdem wir im Mai schon ausführlich vom Gräberfund auf dem Friedhof in Bieringen berichtet haben, wollen wir heute über eine sehr dreiste Art von Diebstahl berichten, der uns gemeldet wurde mit der Bitte um Veröffentlichung.
In Bieringen auf dem Friedhof wurde ein Blumenstrauß mit 10 aprikotfarbenen langstieligen Rosen gestohlen. Der Blumenstrauß wurde am Samstag, 31.07.2021 früh in einer Steckvase auf das Grab gesteckt, beim Besuch (01.08.2021) am Grab war der Blumenstrauß nicht mehr da.
Kein Kavaliersdelikt
Solch ein Verhalten und Benehmen ist keineswegs ein Kavaliersdelikt. Vielmehr stellt dieses Handeln einen Verstoß gegen § 168 des Strafgesetzbuches dar. Mit dieser Regelung wird die Totenruhe geschützt. Zum Schutzbereich gehört auch die Begräbnisstätte mit Zubehör sowie deren Bepflanzung. Jeder Diebstahl vom Grab, seien es Pflanzen oder andere Grabgegenstände, die sich auf dem Grab befinden sowie jede Zerstörung des Zubehörs fällt unter diesen Straftatbestand. Der Gesetzgeber sieht hierfür empfindliche Strafen vor. Je nach Schwere der Tat reicht die Sanktion von einer Geldstrafe bis zu drei Jahren Haft.