April, April! Neue Regeln zum Maskentragen zum 1. April in Schöntal und Baden-Württemberg

Das war unser Aprilscherz, aber wer weiß….

Langsam aber sicher muß sich Deutschland und auch jeder einzelne von uns von der Maske verabschieden. So will es Berlin. Das fällt nicht jedem leicht. Deshalb gilt nun ab heute in ganz Baden-Württemberg eine neue Verordnung die das Tragen von Masken regelt.

Plicht zum Maskentragen bleibt – wenn auch verändert

Noch nicht wegwerfen, bitte auftragen!

Das Amt für Maskierende und die amtierende Amtsleitende Herr*in Maskara, hat in enger Abstimmung mit der Landesregierung für die Übergangszeit und zur Entwöhnung festgelegt, daß weiterhin und überall eine FFP2-Maske zu tragen ist.

Diese sollte nun aber den Kopf bedecken und ebenfalls mittels der Ohren gehalten werden. Durch den Zug nach oben setzt automatisch hier eine Entwöhnung ein. Böse Zungen behaupten schon jetzt, daß das ganze dann an eine Narrenkappe erinnert. Dem sei nicht so widerspricht die Landesregierung. Allerdings kommt aus gewöhnlich gut informierten Kreisen die Aussage: Ob auf dem Kopf oder vor Mund und Nase, die Maske sei schon immer närrisch gewesen.

Wie dem auch sei, es soll auf keinen Fall Corona verharmlost werden, sonden immer an die Heimtücke des Virus gedacht werden, was eben besonders gut mit der Maske auf dem Kopf vonstatten geht, weil dann die Gedanken am zu schnellen Abschweifen gehindert weren. Das ist wissenschaftlich erwiesen, bestätigt jeder Experten- und Elferrat. Keinesfalls soll der Impfschutz vernachlässigt und aus den Augen verloren gehen. Gerne darf hierzu auf der Kopfmaske die Anzahl der Impfungen und Booooooosterungen farbig in arabischen oder römischen Ziffern angezeigt werden.

Was dann im Sommer endgültig mit der Maskenpflicht geschieht, das ist noch offen. Evtl. kann sie dann beim Baden an anderen Körperstellen getragen werden.

Die Landesregierung und hier vor allem Ministerpräsident Kretschmann weist ausdrücklich auf die Sinnhaftigkeit dieser Maßnahme hin, die unverzüglcih äh also sofort also jetzt gilt.

Zuwiderhandlungen werden wie immer streng geahndet, aber erst müssen alle Ordnungsamtierende und Polizeiende darin geschult werden.